Seit September 2019 werden die nächsten Vorgaben der PSD2 umgesetzt, unter anderem die Abschaffung der iTAN für das Girokonto.
iTAN Begriffserkärung
Mit der iTAN-Liste wurde das Verfahren der TAN-Liste weiterentwickelt. Das "i" steht hierbei für "indiziert", was soviel heißt wie "verweisen auf".
Bei diesem Verfahren erhielt der Kunde von seinem Kreditinstitut eine Liste mit nummerierten TANs.
Ohne vorliegende Liste schwer zu knacken:
Um eine Überweisungen tätigen zu können, benötigte der Nutzer genau die TAN, die hinter der angezeigten Nummer stand.
Fing der Betrüger diese ab, konnte er diese bei seiner Überweisung nur mit geringer Wahrscheinlichkeit verwenden, da das System nach einer anderen Nummer fragen würde.
Tanja folgt dem Link zu Ihrer Bank, den sie per E-Mail erhalten hat. Sie ahnt nicht, dass es sich nicht um die Seite Ihrer Bank, sondern um eine ähnlich aussehende Seite der Betrüger handelt. Sie gibt wie immer Ihre Überweisungsdaten und Ihre TAN Nr. 45 ein. Allerdings fangen die Betrüger die TAN ab und starten eine neue Überweisung. Wird hier nach der TAN 45 gefragt, können sie das Konto leerräumen.
Daher setzen die Betrüger meist auf Man-in-the-middle-Angriffe. Hier wird ein Trojaner auf den Rechner des Nutzers gespielt, der sich während einer Transaktion dazwischen schaltet und die Daten nicht der Bank überspielt, sondern den Betrügern. Diese können die Summe ändern oder die Kontonummer durch die eigene ersetzen.
Tanja gibt die TAN mit der Nummer 45 ein. Nachdem bei Klick auf Absenden die Verbindung abgebrochen ist, versucht sie es nochmal - diesmal mit einer anderen TAN. Gleichzeitig verwenden nun die Betrüger ihre TAN 45, verändern per Fernsteuerung den Geldbetrag und das Konto und räumen so ihr Konto leer.