ZAG - Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzt regelt in § 1 Absatz 24, wie eine starke Kundenauthentifizierung beim Online-Banking auszusehen hat: es müssen mind. zwei Faktoren zum Einsatz kommen. So gibt es auch die aktuell gültige Zahlungsrichtlinie PSD2 vor.
Das aktuelle Gerichtsurteil bescheinigt dem pushTAN-Verfahren jetzt ein "erhöhtes Gefährdungspotenzial" und bekundet Bedenken hinsichtlich seiner Sicherheit.
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Quelle: chip.de