PushTAN-Verfahren unsicher

ZAG - Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzt regelt in § 1 Absatz 24, wie eine starke Kundenauthentifizierung beim Online-Banking auszusehen hat: es müssen mind. zwei Faktoren zum Einsatz kommen. So gibt es auch die aktuell gültige Zahlungsrichtlinie PSD2 vor.

Das aktuelle Gerichtsurteil bescheinigt dem pushTAN-Verfahren jetzt ein "erhöhtes Gefährdungspotenzial" und bekundet Bedenken hinsichtlich seiner Sicherheit.

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Direktlink: https://www.chip.de/news/Gerichtsurteil-Muessen-sich-bald-Millionen-Bankkunden-umstellen_184981267.html

Quelle: chip.de


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