EuGH-Urteil: Händler müssen Lastschrift in der gesamten EU anbieten

In Österrerich hat der Verbraucherschutzverband Verein für Konsumenteninformation gegen die Deutsche Bahn geklagt, da über die Website getätigte Buchungen nur dann per SEPA-Lastschriftverfahren ausgeführt werden konnten, wenn der Kunde in Deutschland ansässig war. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht, so der Verband. Die Frage wurde zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Am 05. September 2019 wurde per Urteil die Ansicht des Verbandes bestätigt. Somit dürfen Onlinehändler die Lastschrift nur dann anbieten, wenn diese allen Kunden in der EU zur Verfügung gestellt wird.

Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf den Onlinehandel haben.

Direktlink: https://t3n.de/news/eugh-urteil-sepa-lastschrift-onlinelastschrift-1195359/

Quelle: t3n


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